Ein Blick zurück auf die Anfänge des Ministrierens und dessen Entwicklung bis heute, ebenso Grundlegendes zur Ministrant*innen-Pastoral - Der Artikel bietet einen fundierten Überblick.
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Der Ministrant*innen-Dienst ist vermutlich so alt wie der christliche Gottesdienst selbst, denn es ist – auch wo es keine Erwähnung findet – davon auszugehen, dass es stets Personen gab, die dem*der Vorsteher*in halfen, die benötigten Geräte, Orte, Gewänder vorzubereiten, und bei der Feier selbst Handreichungen übernahmen.[2]
„ministrare“ heißt „dienen“ - und gilt als Oberbegriff bzw. Tätigkeitsbeschreibung eigentlich für alle, die im Gottesdienst eine bestimmte Rolle übernehmen. Sie dienen der Interaktion zwischen den Menschen und Gott[3].
Alternative Bezeichnungen heben andere Aspekte der Rolle des*r Ministranten*in hervor:
Letztere Beobachtung bietet einen geeigneten Ausgangspunkt, um kurz über die Geschichte der Ministrant*innen zu berichten, die über weite Strecken mit dem Νiederen Klerus in Verbindung steht.
In den Quellen der ersten eineinhalb Jahrhunderte, welche die Versammlungen der Christ*innen zum (Bitt- und Dank-)Gebet, zur Verkündigung, zum Gedächtnis an Gottes Heilswirken in der Welt und zum Mahl – verbunden mit der Segnung von Brot und Wein – erwähnen und beschreiben[8], werden unterschiedliche Funktionsträger*innen genannt. Aufgrund von göttlichen Gnadengaben, aufgrund von Wahlen und/oder aufgrund von Einsetzung durch bedeutende Autoritäten wurden bestimmte Personen Gemeindevorsteher*innen bzw. Bischöfe*innen, Presbyter*innen oder Diakon*innen; des Weiteren gab es wandernde Lehrer*innen, Apostel*innen, Prophet*innen. Eine genaue Aufgabenzuteilung ist im Allgemeinen kaum auszumachen, geschweige denn spezifisch für den Gottesdienst. Vermutlich hatten die jeweiligen Gemeindevorsteher*innen bzw. in früher Zeit wandernde Prophet*innen/Apostel*innen die Leitung inne[9]; darüber hinaus nahm aber wohl die gesamte Gemeinde Anteil, jede*r gemäß den eigenen Begabungen.
Ab Ende des zweiten Jahrhunderts erfahren zumindest die Ämter des Diakons, Presbyters/Priesters und Bischofs eine gewisse Festigung; darüber hinaus begegnen nun in den Quellen verschiedene weitere Dienst- und Standes-Bezeichnungen: u. a. Subdiakone, Akolythen, Exorzisten, Lektoren, Ostiarier, Heiler, Jungfrauen und Witwen.[10] Diese Personen wurden in unterschiedlicher Weise sowohl als administrative Unterstützung (z. B. als Briefboten und Schreiber) eingesetzt als auch teilweise mit gottesdienstlichen Aufgaben betraut: So trug etwa der Lektor biblische Texte vor; der Subdiakon und der Akolyth unterstützten den Diakon in der Ausführung seiner Aufgaben, vor allem trugen sie Kerzen und halfen bei der Gabenbereitung; Ostiarier bewachten die Kirchentüren; Exorzisten sprachen Gebete zur Befreiung von bösen Geistern über Taufbewerber[11]; Jungfrauen und Witwen waren vor allem mit Gesang und Gebet betraut.
Nach und nach entfernte man sich also von einer einigermaßen freien gottesdienstlichen Beteiligung vieler Getaufter und beauftragte konkrete Personen mit bestimmten Ämtern und damit verbundenen Tätigkeiten. In der Westkirche etablierte sich offenbar bereits recht früh, in der Spätantike bzw. im Frühmittelalter, ein cursus honorum (= Ämterlaufbahn)[12]. Dieser umfasste aufsteigend den Ostiarier, den Lektoren, den Exorzisten, den Akolythen, den Subdiakon, den Diakon, den Priester (und den Bischof[13]). Der Einstieg in diese Laufbahn, und somit in den Klerus, erfolgte mit der Tonsur, also dem Schneiden eines Teils der Haupthaare, einem Zeichen der Übereignung an Gott. Während zunächst noch Abweichungen von der Befolgung des beschriebenen Weihe-Ablaufs möglich waren und zum Teil auch noch andere Ämter existierten, wurde der cursus honorum ca. ab dem zehnten Jahrhunderts tatsächlich fixiert[14]; d. h. wer Diakon werden wollte, musste auch alle niederen Stufen (Ostiariat, Lektorat, Exorzistat, Akolythat) durchschreiten und im Anschluss in den Subdiakonat aufgenommen werden, der ab Ende des zwölften Jahrhunderts als Weihe höherer Ordnung eingestuft wurde[15]. Interessanterweise waren all die Stufen unterhalb des Priestertums aber in erster Linie für Priesteramtskandidaten relevant. Die meisten Inhaber von Niederen Weihen übten diese nicht bzw. zumindest nicht entsprechend ihrer Bezeichnung aus; oftmals wurde eine einzige Person an einem einzigen Tag in mehrere Weihestufen eingesetzt.
Wer aber läutete in den Heiligen Messen die Glocken, um auf zentrale Momente hinzuweisen? Wer trug in feierlichen Gottesdiensten die Kerzenleuchter? Wer gab dem Priester die (lateinischen) Antworten? Wer assistierte am Altar? Wer wusch dem Zelebranten die Hände? In den meisten Fällen waren es Laien. In Synoden-Dokumenten des Hochmittelalters wurde zwar noch eingeschärft, dass bei der Zelebration der Messe ein Kleriker ministrieren müsse[16]; späterhin setzte sich aber der Realitätssinn durch und wurde die Assistenz von Laien befürwortet, wenn außer dem zelebrierenden Priester kein Kleriker anwesend war[17]. Eingeschärft wurde aber, dass es sich nicht um einen Ungebildeten handeln dürfe.[18] Der Grund der Bevorzugung von Klerikern als Ministranten ist in der enormen Hochachtung vor dem Altar und der Eucharistie zu suchen, denen sich nur besonders gesegnete und beauftragte Personen annähern sollten, die betreffend ihren ganzen Lebenswandel rigiden Verhaltensregeln zu folgen hatten. Das Konzil von Trient (1545–1563) mahnte an, dass Gläubige die niederen Weihen (wieder) zu dem Zweck empfangen sollten, diese auch tatsächlich auszuüben. Gab es an einem Ort keinen Unverheirateten, den man hätte einsetzen können, konnte auch ein Verheirateter, der „lesen, schreiben, zählen und die lateinische Sprache“[19] konnte und in erster Ehe lebte, die Tonsur erhalten und in niedere Weihen bis hin zum Akolythat eingeführt werden[20]. Dennoch schreckte man in der Praxis davor zurück, Verheirateten die Weihen zu spenden und ließ faktisch nach wie vor Laien dienen. Allerdings wurde unter den Gläubigen nicht nur dem Stand, sondern auch dem Geschlecht nach differenziert: Nur Männer konnten für den Altardienst herangezogen werden. War kein Mann anwesend, konnte eine Frau assistieren; allerdings bestand diese Assistenz nur in den entsprechenden liturgischen Antworten, denn den Altarraum durfte sie nicht betreten.[21] Das Ministrieren von Frauen und Mädchen, wie wir es heute kennen, ist eine junge Entwicklung, die auf der Basis der Rückbesinnung auf frühkirchliche Prinzipien liturgischer Teilhabe überhaupt und liturgischer Dienste im Besonderen steht: Der Ministrantendienst wurde ‚entklerikalisiert‘ und vielmehr auf die Grundlage der von der Taufe herstammenden Rechte und Pflichten jedes*r Christen*in in seiner*ihrer Angehörigkeit zur katholischen Kirche gestellt. Doch darauf soll später zurückgekommen werden.
Eine lange Tradition hat demgegenüber der Altardienst von Kindern, bis in die 1970er-Jahre ausschließlich Buben. Nachdem das Christentum Ende des vierten Jahrhunderts zur Staatsreligion des Römischen Reiches aufgestiegen war, war es für viele Menschen attraktiv, sich um Ämter in derselben zu bemühen und vor allem auch ihre Kinder von klein auf in den Dienst der Kirche zu geben.[22] An Bischofssitzen und in Pfarrhäusern wurden Lehr- und Ausbildungseinrichtungen für Buben geschaffen. Der Ministrantendienst stand damit in Verbindung, weil die Schüler wegen ihrer ‚kindlichen Reinheit‘ als hierfür besonders geeignet angesehen wurden. Eine große Zahl an Ministranten wurde ab dem sechsten Jahrhundert durch die Entstehung der sogenannten ‚Privatmessen‘ gebraucht: Die Frömmigkeitsvorstellungen der damaligen Zeit erklärten die möglichst häufige Messzelebration zum Ideal, weswegen die meisten Kirchen mit mehreren Altären ausgestattet wurden, an denen jeweils ein Priester (durchaus parallel zu anderen) die Messe las. Vorgeschrieben wurde den Zelebranten, jedenfalls zumindest einen Ministranten zum Zweck der Assistenz und der liturgischen Antworten an ihrer Seite zu haben.[23] Diese Bestimmung wurde erst durch das Inkrafttreten des kirchlichen Gesetzbuchs 1983 ersetzt durch folgende Anordnung: „Ohne gerechten und vernünftigen Grund darf der Priester das eucharistische Opfer nicht ohne die Teilnahme wenigstens irgendeines Gläubigen feiern.“[24]
Bemerkenswert ist, dass noch 1958 anhand einer Instruktion der Päpstlichen Ritenkongregation erkennbar ist, dass der liturgische Dienst von Klerikern in der Altarassistenz und in der Kirchenmusik qualitativ anders eingestuft wurde als der von Laien. Für diese sei es ein „übertragener“ Dienst, während er Klerikern „auf Grund ihrer Weihe oder ihrer Aufnahme in den Stand der Kleriker“ zukomme.[25] Erst das Zweite Vatikanische Konzil und das Motu Proprio (= Apostolisches Schreiben aus eigenem Antrieb) Ministeria quaedam Papst Pauls VI. aus dem Jahr 1972 brachten weitgehende Veränderungen im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für liturgische Dienste. In der Konzils-Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium heißt es: „Auch die Ministranten, Lektoren, Kommentatoren und die Mitglieder der Kirchenchöre vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst.“[26] Die Ausübung all dieser Dienste durch Laien wurde als Normalfall anerkannt und selbstverständlich auf die Grundlage der Taufwürde gestellt, d. h. der Dienst der Ministrant*innen und anderer liturgischer Akteur*innen wird nicht mehr als delegiert verstanden; die betreffenden Personen müssen nicht jedes Mal aufs Neue vom Zelebranten mit den jeweiligen Aufgaben betraut werden.[27] Durch das erwähnte Motu Proprio Ministeria quaedam wurden von den Niederen Weihen diejenigen, welche „mit dem Dienst am Wort und am Altar eng verbunden“ und zuvor in „Lektorat, Akolythat und Subdiakonat“[28] gegliedert waren, erhalten. Allerdings wurden sie umgewandelt in zwei Dienste (ministeria), die durch bischöfliche Beauftragung (institutio) dauerhaft übertragen werden. Diese beiden, Lektor und Akolyth genannt, sind keine Kleriker, sondern Laien und als Getaufte bereits Teilhaber*innen am gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen.[29] Seit 2021 sind auch Frauen zu diesen Diensten zugelassen.[30]
Die Aufgaben des*der Akolythen*in entsprechen denjenigen des*der Ministranten*in (v. a. Assistenz bei der Gabenbereitung, Tragen des Kreuzes, Halten des Buches, Dienst am Weihrauchfass, Reinigen der Gefäße[31]); darüber hinaus darf er (außerordentlich) die Kommunion spenden und die Monstranz aussetzen[32]. Liturgierechtlich hat der*die Akolyth*in gegenüber dem*der unbeauftragten Ministranten*in einen Vorrang[33]; dies ist aber selten praktisch relevant, weil es in den wenigsten Pfarren dauerhaft bischöflich beauftragte Laien gibt.
In der pfarrlichen Praxis, zumindest in unseren Breiten, erfreuen sich Ministrant*innen-Aufnahmefeiern[34] großer Beliebtheit. Diese weisen durchaus in manchen Aspekten Ähnlichkeiten mit der Akolythen-Beauftragung bzw. früheren niederen Weihen auf. Der Sinn und Zweck ist im Prinzip der gleiche: das Erbeten des Segens Gottes über Getaufte, die sich mit bestimmten Aufgaben in den Dienst Gottes und der Gemeinde stellen möchten. Die Übergabe von Gewandstücken und liturgischen Geräten, mit denen die betreffende Person in ihrem Dienst vor allem zu tun haben wird, symbolisiert die Einführung in den Dienst.
Im deutschsprachigen Raum sind weibliche Ministrantinnen zur Normalität geworden. Mancherorts wagte man diesbezüglich bereits auf Grundlage der erwähnten römischen Dokumente aus den 60er- und 70er-Jahren Vorstöße; zumindest wurde die Frage diskutiert: Denn aufgrund der klaren Definition des Ministrierens als Laiendienstes und somit der Loslösung von einer Laufbahn, die auf das Priesteramt hingerichtet ist, war der Ausschluss von Mädchen und Frauen für viele nicht (mehr) verständlich. Der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten beantwortete 1992 die Anfrage, ob in Canon 230 § 2 Codex Iuris Canonici 1983, demgemäß „alle Laien die Aufgaben des Kommentators, des Kantors oder andere Aufgaben nach Maßgabe des Rechtes wahrnehmen“, auch der Ministrantendienst gemeint sei, positiv[35]. Die Entscheidung über die Zulassung weiblicher Ministrantinnen wurde daraufhin in einem Schreiben der Kommission für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung den einzelnen Diözesanbischöfen überlassen.[36]
Ministrant*innen-Pastoral nennen wir eine große Bandbreite an Aktivitäten, die für Ministrant*innen angeboten werden und durch die Ministrant*innen der Austausch untereinander ermöglicht wird; zunächst ist sie allerdings einfach die Begleitung von Personen, die sich (möglicherweise aus verschiedenen Gründen) für den Ministrant*innen-Dienst entschieden haben. Diese Begleitung ist auf Pfarr-, Diözesan-, Landes-[38] und internationaler Ebene angesiedelt, kann aber am nachhaltigsten innerhalb der jeweiligen Pfarre bzw. des Pfarrverbands stattfinden.
Was mit „Pastoral“ (oder Seelsorge) gemeint ist, kann unter Bezugnahme auf das Zweite Vatikanische Konzil so formuliert werden: Sie ist „die auf das Gottesverhältnis der Menschen direkt ausgerichtete Aktivität der Kirche“[39] und gegründet auf den „Grundauftrag der Kirche, Heilszeichen für die Welt zu sein“, „Gott präsent zu machen“, „die menschl. Ges[ellschaft] auf das kommende Reich Gottes hin ‚umzugestalten‘“[40]. Eigentlich – und dies könnte als Anspruch bezeichnet werden, wo es (noch) nicht Realität ist – sollte das gesamte kirchliche Handeln in der Welt Pastoral sein[41] oder zumindest pastoral orientiert sein; als Beispiele pastoraler Praxis lassen sich etwa „Sakramente, Seelsorge, Gemeinde, gruppenspezifische Pastoral (z.B. Jugend- und Altenpastoral) usw.“[42] aufzählen.
Ministrant*innen-Pastoral ist gruppenspezifische Pastoral und wird in ihrer Eigenständigkeit erst seit den 1950er-Jahren zunehmend wahrgenommen und reflektiert[43]. Aufgrund ihrer besonderen Nähe zum gottesdienstlichen Geschehen, an dem sie aktiv beteiligt sind, sammeln Ministrant*innen Erfahrungen, die sie am besten untereinander teilen können, weil sie von den Kolleg*innen im selben Dienst womöglich am besten nachvollzogen werden können. Im Optimalfall ermöglicht die Ministrant*innen-Pastoral eine vertiefte Auseinandersetzung mit der liturgischen Erfahrung, die damit verbunden ist, „die Zeichen der Liturgie [zu] durchdringen, nach[zu]fragen, nach[zu]spüren und sich an[zu]eignen, was dort geschieht“[44]. Des Weiteren soll es nicht nur um eine praktische Aneignung des Dienstes mit den entsprechenden Bewegungen und Haltungen, sondern um das (durch Begleitung ermöglichte, aber letztlich durch persönliche Auseinandersetzung zustande kommende) Erschließen der einzelnen Elemente gehen. Folgendes Beispiel gibt Peter Hahnen: „Es geht nicht darum, die Kerzen neben dem Ambo, von dem die Gute Nachricht aus dem Evangeliar verkündet wird, schön gerade zu halten. Es geht darum zu verstehen, wofür dieses Licht steht: dass Christus hier spricht, das Licht der Welt.“[45] Die besondere Herausforderung im Bereich der Ministrant*innen-Pastoral ist, Angebote für verschiedene Altersgruppen zu setzen, weil das Verhältnis zum liturgischen Dienst und die Reflektion darüber sich im Laufe des Lebens wandelt, neue Akzente hinzugewinnt etc. Eine Unterteilung des ministrant*innen-pastoralen Angebots nach dem Alter ist, wo das personell möglich ist, empfehlenswert, um die Motivation für den Dienst aufrecht zu erhalten. Die Einbindung der älteren Ministrant*innen in die Gestaltung der regelmäßigen Treffen der Jüngeren – sowohl mit dem Zweck des Probens als auch mit dem Ziel der Bearbeitung von Glaubensthemen, in Spielestunden etc. – ermöglicht wiederum die lehrreiche Übernahme von Verantwortung und den wertvollen Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Altersgruppen.
Seit der Antike werden Ministrant*innen entsprechend den Überzeugungen und den kirchlichen sowie weltlichen Leitlinien der jeweiligen Zeit, aber auch entsprechend ihrem jeweiligen kirchlichen Milieu, auf die ein oder andere Weise auf ihrem Glaubens-, Dienst- und persönlichen Weg geprägt bzw. begleitet. Über viele Jahrhunderte war dies entscheidend von der Motivation und dem Argument der „Sorge um den Nachwuchs für das Priesteramt“[46] getragen. In der Kommunikation mit (klerikalen) kirchlichen Amtsträgern (den ‚Pastoren‘) hatten die Laien üblicherweise eine (zumindest eher) passive Stellung, galten als Empfänger*innen der Lehre und der Anweisungen, deren Hinterfragen nicht oder kaum vorgesehen war. Das Zweite Vatikanische Konzil brachte die amtskirchliche Bestätigung eines zuvor schon begonnenen Umdenkens, im Sinne dessen prinzipiell die Interaktion der Getauften (auf Grundlage des allgemeinen Priestertums) auf Augenhöhe stattfindet und die Pastoral eine gemeinschaftliche Sinnsuche auf Grundlage der jeweils eigenen Glaubens-, Lebens- und liturgischen Erfahrungen ist.[47] Im Rahmen einer so gestalteten Pastoral kann jede*r, in diesem Fall jede*r Ministrant*in, seiner*ihrer Berufung ein Stück weit nachspüren und letztlich selbst entscheiden, wie die Erfahrungen im liturgischen Dienst sein*ihr (weiteres) Leben prägen sollen.
Im Allgemeinen nicht mehr so streng wie früher sind heute die Anforderungen und Regeln, die an Ministrant*innen herangetragen werden. „Das war [früher] schon sehr militärisch – im Vergleich zu heute“[48], sagte mir ein Ministrant*innen-Verantwortlicher aus der Diözese St. Pölten. Ohne Ordnung ist im Gottesdienst nicht auszukommen und eine Grundbedingung ist, dass alle Beteiligten, so gut es eben möglich ist, bei der Sache sind.[49] Dennoch darf die Individualität des*der Einzelnen heute zum Ausdruck kommen, wodurch eine gewisse Lebendigkeit entstehen darf.[50] Die „tätige Teilnahme“[51] am Gottesdienst, zu der alle Gläubigen, die sich versammelt haben, gerufen sind, kann verschiedene Facetten haben. Jedenfalls besteht sie im Miteinander-Beten und Miteinander-Singen; hinzukommen kann ein konkreter liturgischer Dienst[52]. Die positive Integration von Lebendigkeit, die durch die Einbeziehung von Gläubigen mit verschiedenen Charakteren und Lebenswirklichkeiten entsteht, in den gemeinschaftlichen Gottesdienst soll sich gerade auch auf den Ministrant*innen-Dienst beziehen. Gibt es vielleicht Menschen in der eigenen Pfarre, die sich von selbst nicht trauen würden, sich als Ministrant*innen einzubringen, die Ministrant*innen-Schar aber offensichtlich bereichern würden? Als Ministrant*innen-Verantwortliche und Pfarrer gilt es, die Augen nach solchen Gläubigen offen zu halten. Mitgeben möchte ich zum Schluss, was ein Ministrant*in mir in meinen Fragebogen schrieb: „Ich wünsche mir, dass mehr junge Menschen das Ministrieren ausprobieren.“[53]
Mag.a Christina Dietl, MA ist Universitätsassistentin PraeDoc im Fachbereich Liturgiewissenschaft und Sakramententheologie an der Katholisch-Theologische Fakultät Universität Wien.
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[1] Dieser Abschnitt ist im Wesentlichen eine um neuere Entwicklungen ergänzte Zusammenfassung der Kapitel 0, 1 und 2 meiner unveröff. Diplomarbeit Der liturgische MinistrantInnen-Dienst – Ein Vergleich zwischen Griechisch-Orthodoxer und Römisch-Katholischer Kirche (anhand der Metropolie Dēmētriádos und Almirú-Magnēsía und der Diözese St. Pölten), Universität Wien, 2016, 9–109.
[2] Vgl. Johannes M. Huber, M., Der Ministrantendienst. Geschichte und heutiges Profil, Saarbrücken 2012, 16.
[3] Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Konstitution über die Heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium (4.12.1963), Art. 7. URL: https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19631204_sacrosanctum-concilium_ge.html [Abruf: 31.1.2024].
[4] Vgl. Peter Hahnen, … weil du gerufen bist. Ein Wegweiser für junge Ministrantinnen und Ministranten, Freiburg i. Br. – Basel – Wien 2004, 2.
[5] Vgl. z. B. Photeiní P. Tsomáku – Áda Ganósi, Τα παπαδάκια [Ta papadákia], Athen 2018.
[6] Vgl. z. B. Vito Forlenza, Chierichetti. Ieri, oggi, domani, Pellezzano 2010.
[7] Das ergibt eine Online-Suche nach italienischen Publikationen zum zum Ministrant*innen-Dienst bzw. zur Ministrant*innen-Pastoral. Derselbe Verlag, der 2010 „Chierichetti, ieri, oggi, domani“ (s. Fn. 6) herausgegeben hatte, veröffentlichte 2021 ein Büchlein mit dem Titel „Ministranti. Ieri, oggi, domani“ und gibt in der Beschreibung an, dass heute statt „chierichetti“ der Name „ministranti“ verwendet werde [URL: https://www.ilseminatore.com/prodotto132_ministranti-ieri,-oggi,.html].
[8] Das sind verschiedene neutestamentliche Schriften, die Kirchenordnung Didaché (spät. 100 n. Chr.), Justin der Märtyrer u. a.; vgl. Adolf Adam – Winfried Haunerland, Grundriss Liturgie, Freiburg i. Br. 32018, 32–37.
[9] Vgl. Predrag Bukovec, Die frühchristliche Eucharistie, Tübingen 2023, 471. Betreffend Frauen in frühchristlichen Leitungsämtern vgl. aus den Publikationen der letzten Jahrzehnte z. B.: Ute E. Eisen, Amtsträgerinnen im frühen Christentum (Forschungen zur Kirchen- und Dogmengeschichte 61), Göttingen 1996 und den ORF-Artikel „Alle Eure Töchter“. Die vergessenen Prophetinnen. URL: https://orf.at/stories/3213841/ [Abruf: 31.1.2024]. Für die folgenden Jahrhunderte wird (abgesehen von Jungfrauen und Witwen) nur die männliche Form der einzelnen Titel verwendet werden, weil sich zumindest in den hier verwendeten Quellen früh eine Beschränkung auf männliche Amtsträger abzeichnet.
[10] Gemeint sind vor allem sogenannte Kirchenordnungen, d. h. Schriftstücke, die über einige Jahrzehnte gewachsen sind und diverse Richtlinien für das Gemeindeleben enthalten; aber auch bei Kirchenvätern wie Cyprian von Karthago finden sich diesbezügliche Informationen.
[11] Vgl. Adam – Haunerland, Grundriss Liturgie, 321.
[12] Vorbild war die Ämterlaufbahn der römischen Beamten und Soldaten [vgl. John St. H. Gibaut, The Cursus Honorum. A Study of the Origins and Evolution of Sequential Ordination (Patristic Studies 3), New York u. a. 2000, 2 f.].
[13] Über die Stellung des Bischofs gab es in theologischen Diskussionen seit dem Mittelalter verschiedene Meinungen. Einige Autoren sahen in der Berechtigung, der Eucharistie-Feier vorzustehen (also in der priesterlichen Stufe) bereits den Gipfel der Weiheordnung und betrachteten den Bischof demgegenüber nur als Inhaber einiger zusätzlicher Vollmachten in der Kirche (z. B. zur Spendung der Weihen und der Firmung) [vgl. Hermann J. Pottmeyer, Bischof. Historisch-theologisch, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl, Bd. 2, Sp. 481–492, hier: 485 f.]. So wird das Bischofsamt auch in Canon 949 des Codex Iuris Canonici 1917, also des kirchlichen Gesetzbuchs, das 1917 erschien, nicht als höhere Weihestufe genannt. Erst das Zweite Vatikanische Konzil (1962–1965) stellte klar, dass die Bischofsweihe die „Fülle des Weihesakramentes“ bedeutet, an dem der Diakon und der Priester teilhaben [vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen Gentium über die Kirche (21.11.1964), Art. 20, 21, 28, 29 und 41. URL: https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19641121_lumen-gentium_ge.html (Abruf: 1.2.2024)].
[14] Vgl. Sabrina Meckel-Pfannkuche, Die Rechtsstellung der Kleriker in der Rechtsordnung der lateinischen Kirche (Kirchen- und Staatskirchenrecht 24), Paderborn 2018, 412.
[15] Vgl. ebd.; Hans-Jürgen Feulner, Subdiakon, Subdiakonat, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl, Bd. 9, Sp. 1068.
[16] Vgl. Synode von Trier 1227, Kap. 9 [Carl J. Hefele – Alois Knöpfler, Conciliengeschichte. Nach den Quellen bearbeitet, Bd. 5, Freiburg i. Br. 21886, 951] und Synode von Köln 1279 [Dies., Conciliengeschichte. Nach den Quellen bearbeitet, Bd. 6, Freiburg i. Br. 21890, 201].
[17] Kleriker für die Assistenz standen höchstens in Kathedral- und Kloster-Kirchen zur Verfügung.
[18] Vgl. z. B. Synode von Köln 1300, Kap. 17 [Johannes D. Mansi, Sacrorum Conciliorum nova, et amplissima collectio (…), Bd. 25, Venedig 1782, Sp. 23] und Synode von Mainz 1310 [ebd., Sp. 312].
[19] Huber, Ministrantendienst, 43.
[20] Vgl. Konzil von Trient, 23. Sitzung, Canon 17 [Josef Wohlmuth – Giuseppe Alberigo (Hgg.), Dekrete der ökumenischen Konzilien / Conciliorum Oecumenicorum Decreta, Bd. 3: Konzilien der Neuzeit, Paderborn u. a. 31973 / 2002, 750].
[21] Vgl. Canon 813, § 2 Codex Iuris Canonici 1917: „Minister Missae inserviens ne sit mulier, nisi, deficiente viro, iusta de causa, eaque lege ut mulier ex longinquo respondeat nec ullo pacto ad altare accedat.“ – Deutsche Übersetzung: „Eine weibliche Person darf nicht ministrieren. Nur wenn man keine männliche Person haben kann, darf auch eine Person des andern Geschlechtes aus einem gerechten Grunde Ministrantendienste verrichten; aber nur mit der Einschränkung, daß sie durchaus nicht an den Altar kommt und nur von ferne antwortet.“ [Heribert Jone, Gesetzbuch der lateinischen Kirche. Erklärung der Kanones, Bd. 2: Sachenrecht. Kan. 726 bis Kan. 1551, Paderborn 21952, 70].
[22] Vgl. Walter Croce, Die niederen Weihen und ihre hierarchische Wertung. Eine geschichtliche Studie, in: ZKTh 70 (1948), 257-314, hier: 264.
[23] So steht es noch in Canon 813 § 1 Codex Iuris Canonici 1917: „Sacerdos Missam ne celebret sine ministro qui eidem inserviat et respondeat.“ – Deutsche Übersetzung: „Der Priester muß bei der Feier der hl. Messe immer einen Ministranten haben, der nicht nur zur Messe dient, sondern auch zu antworten versteht.“ [Jone, Gesetzbuch der lateinischen Kirche 2, 69].
[24] Canon 906 Codex Iuris Canonici 1983. Kursivsetzung durch die Autorin. Vgl. auch Canon 837 § 2: „Da die liturgischen Handlungen ihrer Natur nach eine gemeinsame Feier verlangen, sind sie nach Möglichkeit unter zahlreicher und tätiger Beteiligung der Gläubigen zu vollziehen.“ Beachtenswert ist, dass die Canones des Codex 1983 weniger streng formuliert sind als diejenige über den Ministranten im Codex von 1917. „Eine Messfeier muss also nicht ausfallen, wenn kein Gläubiger erschienen ist“ [Rüdiger Althaus, in: Klaus Lüdicke (Hg.), Münsterischer Kommentar zum Codex Iuris Canonici, Canon 906, Randnummer 2b (60. Ergänzungslieferung April 2021)], obwohl dieser Fall nach Möglichkeit zu vermeiden ist.
[25] Ritenkongregation, Instruktion über die Kirchenmusik und die heilige Liturgie (3.9.1958), in: Hans B. Meyer – Rudolf Pacik (Hgg.), Dokumente zur Kirchenmusik. Unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Sprachgebietes, Regensburg 1981, 80–124, hier: 113 f. [Art. 93].
[26] Sacrosanctum Concilium, Art. 29.
[27] Vgl. Reiner Kaczynski, Kein „Amtsträger“-Ersatz. Der liturgische Dienst der Laien, in: Gottesdienst 15 (1981), 65–68, hier: 66.
[28] Vgl. Paul VI., Motu Proprio Ministeria quaedam (15.8.1972) [dt. Ausgabe: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Bd. 1: Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963–1973, hg. v. Heinrich Rennings unter Mitarb. von Martin Klöckener, Kevelaer 1983, Nr. 2877–2893, hier: 2879; lat.: Acta Apostolicae Sedis (= AAS) 64 (1972) 529–534, hier: 530 f.].
[29] Vgl. Ministeria quaedam [Dokumente zur Erneuerung der Liturgie 1, Nr. 2879 f.; AAS 64 (1972) 530 f.].
[30] Vgl. Franziskus, Motu Proprio Spiritus Domini (10.1.2021), in: AAS 113 (2021) 169–170.
[31] Vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 21975, in: Die Feier der Heiligen Messe. Messbuch für die Bistümer des deutschen Sprachgebietes. Kleinausgabe. Das Messbuch deutsch für alle Tage des Jahres, Freiburg i. B. u. a. 21988, 25*–75* [auch online unter: https://dli.institute/wp/wp-content/uploads/2017/11/ah77_12.pdf], hier: 51* [Art. 143–145 und 147]; Grundordnung des Römischen Messbuchs. Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage), hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfen 215), Bonn 2007 [auch online unter: https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/arbeitshilfen/AH_215.pdf], Art. 188–190 und 192.
[32] Vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 21975, 51* [Art. 146]; Grundordnung des Römischen Messbuchs 32007, Art. 191; Ministeria quaedam Nr. 6 [Dokumente zur Erneuerung der Liturgie 1, Nr. 2886; AAS 64 (1972) 532].
[33] Vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch 21975, 50* f. [Art. 142]: „Ist […] nur ein Akolyth anwesend, so soll er die wichtigeren Dienste selber ausüben, die übrigen verteile man unter andere Altardiener.“ Vgl. auch Grundordnung des Römischen Messbuchs 32007, Art. 187.
[34] Hierzu gibt es zahlreiche Behelfe, z. B.: Willi Hoffsümmer, 21 Aufnahmefeiern für Ministrantinnen und Ministranten: Mit Zeichen und Symbolen, Main 2007.
[35] Vgl. die deutsche Übersetzung in: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Bd. 3: Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1983–3.12.1993, hg. v. Martin Klöckener, Kevelaer – Freiburg i. Ü. 2001, Anhang 4280; vgl. das lateinische Original in: AAS 86 (1994), 541.
[36] Vgl. das Schreiben der Kommission für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in: Dokumente zur Erneuerung der Liturgie 1, Anhang 4280 / AAS 86 (1994), 542. Vgl. zu den weiblichen Ministrantinnen ausführlich: Huber, Ministrantendienst, 82–96. Generell gibt es kein Recht von Laien auf einen (konkreten) liturgischen Dienst [vgl. Norbert Lüdecke, Feiern nach Kirchenrecht. Kanonistische Bemerkungen zum Verhältnis von Liturgie und Ekklesiologie, in: Jahrbuch für Biblische Theologie 18 (2003) 395–456, hier: 449 f.], sondern der jeweilige Diözesanbischof bzw. der Pfarrer können im Rahmen ihrer Leitungsvollmacht (vgl. Canon 381 §1 und Canon 519 Codex Iuris Canonici) entscheiden, welche Voraussetzungen (unter Wahrung der übergeordneten Rechtsvorschriften) für die Zulassung gelten sollen. Der eigene „Anteil der Laien an der Sendung der Kirche“ ist allerdings „anzuerkennen und zu fördern“ (Canon 529 §2); die „Unterschiedenheit der Ämter und Aufgaben […] und die Vielfalt der Charismen müssen sich im Gottesdienst widerspiegeln“ [Zum gemeinsamen Dienst berufen. Die Leitung gottesdienstlicher Feiern. Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie (8. Januar 1999) (Die deutschen Bischöfe 62), hg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 72007, 13].
[37] Vgl. für die Grundlage dieses Abschnitts: Kapitel 3 meiner Diplomarbeit Der liturgische MinistrantInnen-Dienst, 110–154.
[38] Im österreichischen Kontext steht ein großer Teil der Ministrant*innen-Pastoral mit 8 bis 14-Jährigen in Verbindung mit der Katholischen Jungschar, vgl.: Katholische Jungschar, Ministrieren. URL: https://www.jungschar.at/ministrieren [Abruf: 1.2.2024].
[39] Herbert Vorgrimler, Neues Theologisches Wörterbuch, Freiburg – Basel – Wien 62008, 486 f., hier: 486.
[40] Josef Müller, Pastoral, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl, Bd. 7, Sp. 1434. Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Pastorale Konstitution Gaudium et Spes über die Kirche in der Welt von heute (7.12.1965), Art. 21 und 40. URL: https://www.vatican.va/archive/hist_councils/ii_vatican_council/documents/vat-ii_const_19651207_gaudium-et-spes_ge.html [Abruf: 1.2.2024].
[41] Vgl. Andreas Büsch, Ziele und Aufgaben der Ministrantenpastoral, in: Ders., Handbuch der Ministrantenpastoral. Bezugspunkte – Praxisfelder – Chancen, Kevelaer – Düsseldorf 1999, 115–131, hier: 119.
[42] Herbert Haslinger, Pastoraltheologie (UTB 8519), Paderborn 2015, 11. Im Bezug auf „Sakramente“ ist hier offensichtlich gemeint, dass zum liturgischen Ritus auch die pastorale Vor- und Nachbereitung gehört, gewissermaßen eine pastorale Basis, damit die Sakramente als Feier mit dem, was darin zum Ausdruck kommt, bewusst vollzogen und verstanden werden können.
[43] Zuvor galt sie als Bestandteil der pfarrlichen Jugendseelsorge. Schon ab Ende des 19. Jh.s wurden Büchlein mit Instruktionen für den Ministrantendienst und Empfehlungen für die Auswahl sowie Ausbildung der Ministranten veröffentlicht, die allerdings hohe Anforderungen an die Buben stellten [vgl. Huber, Ministrantendienst, 49 f.; aus späterer Zeit z. B. Hermann Juri, Ministrantenbüchlein. Kurze Anleitung zum heiligen Dienst am Altare, Graz – Wien – Köln 81953]. Ab Mitte der 1950er-Jahre entstanden Veröffentlichungen spezifisch zur Ministrant*innen-Arbeit [z. B. Josef Wisdorf – Heinrich Theissing, Die Ministrantenschule, Düsseldorf 31959]; in den 1960ern und 1970ern wurden erste diözesane Ministrant*innen-Referate eingerichtet. 1960 wurde der internationale Ministrant*innen-Bund CIM (= Coetus Internationalis Ministrantium) gegründet, der 1962 die erste Ministranten-Rom-Wallfahrt ausrichtete [vgl. Büsch, Ziele, 121 f.].
[44] Peter Hahnen, Die Kompetenzen der Ministrantenpastoral, in: Katechetische Blätter 127 (2002) 71–73, hier: 72.
[45] Ders., Wider die Leichtigkeitslüge in der Ministrantenpastoral, in: Katechetische Blätter 139 (2014) 58–63, hier: 59.
[46] Büsch, Ziele, 123.
[47] Vgl. zur historischen Entwicklung des Verständnisses von Pastoral und – in diesem Zusammenhang – des Verhältnisses zwischen Klerikern und Laien in der katholischen Kirche: Paul M. Zulehner, Pastoraltheologie, Bd. 2: Gemeindepastoral, Düsseldorf 31995, 128–141.
[48] Zitiert in Dietl, MinistrantInnen-Dienst, 253. Seine Beschreibung erinnert etwa an das „Ministrantenbüchlein“ von Hermann Juri aus dem Jahre 1953 (13–15): „Unsere Körperhaltung ist aufrecht und gerade. Sie darf nicht stolz und trotzig sein. Der Kopf ist nur ganz wenig nach vorne geneigt. Nie hält ein richtiger Bub seinen Kopf schief. […] Der Ministrant faltet richtig die Hände, indem er sie straff aneinanderlegt Handwurzel an Handwurzel, Finger an Finger der rechte Daumen über dem linken gekreuzt. […] Unser Gehen im Gotteshaus muß aufrecht und ruhig sein. Wenn wir zu zweien gehen, gehen wir Schulter an Schulter. Wir müssen dabei Schritt halten.“
[49] Vgl. Sacrosanctum Concilium, Art. 29.
[50] Vgl. Dietl, MinistrantInnen-Dienst, 252 f.
[51] Sacrosanctum Concilium, Art. 30.
[52] Zu beachten ist allerdings Sacrosanctum Concilium, Art. 28: „Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt.“
[53] Zitiert in Dietl, MinistrantInnen-Dienst, 226.